Betriebskonzept
A. Allgemeines
1. Ziel und Zweck
Der Zweck, gemäss Vereinsstatuten des Trägers ist, Kinder und Jugendliche in ihrer
freien Entfaltung zu fördern und sie bei der Entwicklung zu einer sozialen
Persönlichkeit zu unterstützen.
Gemäss der europäischen Alkoholcharta der WHO, haben allen Kinder und Jugendlichen
das Recht in einer Umgebung aufzuwachsen, in der sie vor den negativen Auswirkungen
des Alkoholkonsums und, soweit möglich, von der Werbung für alkoholische Getränke
geschützt sind.
Das Jugendland ist ein Ort, an dem sich Kinder und Jugendliche aus den
verschiedensten Verhältnissen begegnen können. Es ist ein Freiraum für Kinder und
Jugendliche, die ihre Freizeit an einem gewalt-, alkohol- und auch sonst
drogenfreien Ort verbringen möchten, ohne diese störenden Einflüsse.
Auf dem Jugendland wird die Bildung von Gruppen aktiv gefördert. In der Gruppe
können Kinder und Jugendliche Verhaltensweisen erproben und ihre eigenen Bedürfnisse
und Möglichkeiten erkennen. Sie können sich mit ihrer Stellung in Gruppen und
Gesellschaft auseinandersetzen, lernen Grenzen zu erkennen und zu respektieren,
sowie ihre Rechte und Pflichten wahrnehmen. Hierdurch wird eigenbestimmtes Handeln
gefördert und gelernt, Mitmenschen zu respektieren und zu akzeptieren.
Eigeninitiative, Aktivitäten und Kreativität werden gefördert und unterstützt. Alle
Kinder und Jugendlichen sollen in diesen Begegnungsprozess einbezogen werden.
Niemand soll aus finanziellen Gründen von Aktivitäten des Jugendlandes
ausgeschlossen sein.
2. Trägerschaft
Das Jugendland wird von KiM - Kinder im Mittelpunkt, Basel getragen.
3. Benutzende
3.1. Das Jugendfreizeithaus steht Kindern und Jugendlichen offen.
3.2. Das Freizeitgelände steht auch Jugendorganisationen, Schulen, Kindergärten
sowie der ganzen Bevölkerung offen.
B. Organisation
1. Der Vorstand
1.1. Die Aufsicht über die Arbeit auf dem Jugendland obliegt dem Vorstand von KiM
1.2. Dieser wird alljährlich an der Mitgliederversammlung von KiM gewählt.
2. Das Leitungsteam
2.1. Die Leitung des Jugendlandes obliegt einem Leitungsteam.
2.2. Die Teammitglieder sind Angestellte von KiM Kinder im Mittelpunkt.
2.3. Bei der Auswahl der Teammitglieder stehen insbesondere Lebenserfahrung,
Kreativität und Vielfalt der Charaktere im Vordergrund.
2.4. Als Vorbilder für die Kinder und Jugendlichen ist es wünschenswert, dass die
Teammitglieder ein suchtmittelfreies Leben führen.
2.5. Das Leitungsteam sowie die Mitglieder des Vorstandes sind zur Verschwiegenheit
in allen persönlichen Belangen der Betreuungstätigkeit im Rahmen ihrer
Anstellung bzw. Amtstätigkeit verpflichtet. Sie haben das Recht und die Pflicht,
bei Verdacht von schweren physischen und psychischen Problemen entsprechende
Schritte einzuleiten. Die Verschwiegenheitspflicht gilt über die Dauer ihrer
Anstellung bzw. Amtstätigkeit hinaus.
C. Betrieb
1. Öffnungszeiten
1.1. Die Öffnungszeiten richten sich nach den Bedürfnissen der Benutzenden und den
Möglichkeiten im Rahmen des Betriebsbudgets.
1.2. In dieser Zeit ist das Jugendland offen für Kinder ab der 1. Schulklasse.
2. Regeln
2.1 Die auf dem Jugendland gültigen Regeln, sind von allen einzuhalten.
2.2 Der Konsum von Tabak, Alkohol und anderen sinnesverändernden Drogen wird nicht
geduldet.
2.3 Unter Alkohol- oder anderen sinnesverändernden Drogen stehende Menschen ist der
Zutritt auf der Jugendland untersagt.
2.5 Das Leitungsteam des Jugendlandes hat Hausrecht.
3. Finanzierung
3.1. KiM Kinder im Mittelpunkt stellt dem Jugendland-Betrieb die gesamte
Infrastruktur zur Verfügung.
3.2. KiM Kinder im Mittelpunkt stellt dem Jugendland-Betrieb jährlich einen
Betriebsbeitrag zur Verfügung.
3.3. Weitere Finanzmittel stammen aus Spenden und aus Einnahmen bei Aktionen und
Veranstaltungen.
3.4. Die Benutzenden des Jugendlandes beteiligen sich nach Möglichkeiten durch
eigene Aktionen und Teilnehmerbeiträge bei Veranstaltungen an den Kosten.
Allschwil im Januar 2016