Jugendland

Ein Freiraum für Kinder und Jugendliche

Betriebskonzept

 

A.     Allgemeines

1.      Ziel und Zweck

        Der Zweck, gemäss Vereinsstatuten des Trägers ist, Kinder und Jugendliche in ihrer
        freien Entfaltung zu fördern und sie bei der Entwicklung zu einer sozialen
        Persönlichkeit zu unterstützen.

        Gemäss der europäischen Alkoholcharta der WHO, haben allen Kinder und Jugendlichen
        das Recht in einer Umgebung aufzuwachsen, in der sie vor den negativen Auswirkungen
        des Alkoholkonsums und, soweit möglich, von der Werbung für alkoholische Getränke
        geschützt sind.

        Das Jugendland ist ein Ort, an dem sich Kinder und Jugendliche aus den
        verschiedensten Verhältnissen begegnen können. Es ist ein Freiraum für Kinder und
        Jugendliche, die ihre Freizeit an einem gewalt-, alkohol- und auch sonst
        drogenfreien Ort verbringen möchten, ohne diese störenden Einflüsse.

        Auf dem Jugendland wird die Bildung von Gruppen aktiv gefördert. In der Gruppe
        können Kinder und Jugendliche Verhaltensweisen erproben und ihre eigenen Bedürfnisse
        und Möglichkeiten erkennen. Sie können sich mit ihrer Stellung in Gruppen und
        Gesellschaft auseinandersetzen, lernen Grenzen zu erkennen und zu respektieren,
        sowie ihre Rechte und Pflichten wahrnehmen. Hierdurch wird eigenbestimmtes Handeln
        gefördert und gelernt, Mitmenschen zu respektieren und zu akzeptieren.
        Eigeninitiative, Aktivitäten und Kreativität werden gefördert und unterstützt. Alle
        Kinder und Jugendlichen sollen in diesen Begegnungsprozess einbezogen werden.
 

        Niemand soll aus finanziellen Gründen von Aktivitäten des Jugendlandes
        ausgeschlossen sein.

2.      Trägerschaft

        Das Jugendland wird von KiM - Kinder im Mittelpunkt, Basel getragen.

3.      Benutzende

3.1.    Das Jugendfreizeithaus steht Kindern und Jugendlichen offen.

3.2.    Das Freizeitgelände steht auch Jugendorganisationen, Schulen, Kindergärten
        sowie der ganzen Bevölkerung offen.

 

B.   Organisation

1.       Der Vorstand

1.1.     Die Aufsicht über die Arbeit auf dem Jugendland obliegt dem Vorstand von KiM

1.2.     Dieser wird alljährlich an der Mitgliederversammlung von KiM gewählt.

2.       Das Leitungsteam

2.1.     Die Leitung des Jugendlandes obliegt einem Leitungsteam.

2.2.     Die Teammitglieder sind Angestellte von KiM Kinder im Mittelpunkt.

2.3.     Bei der Auswahl der Teammitglieder stehen insbesondere Lebenserfahrung,
         Kreativität und Vielfalt der Charaktere im Vordergrund.

2.4.     Als Vorbilder für die Kinder und Jugendlichen ist es wünschenswert, dass die
         Teammitglieder ein suchtmittelfreies Leben führen.

2.5.     Das Leitungsteam sowie die Mitglieder des Vorstandes sind zur Verschwiegenheit
         in allen persönlichen Belangen der Betreuungstätigkeit im Rahmen ihrer
         Anstellung bzw. Amtstätigkeit verpflichtet. Sie haben das Recht und die Pflicht,
         bei Verdacht von schweren physischen und psychischen Problemen entsprechende
         Schritte einzuleiten. Die Verschwiegenheitspflicht gilt über die Dauer ihrer
         Anstellung bzw. Amtstätigkeit hinaus.

 

 

C.    Betrieb

1.        Öffnungszeiten

1.1.      Die Öffnungszeiten richten sich nach den Bedürfnissen der Benutzenden und den
          Möglichkeiten im Rahmen des Betriebsbudgets.

1.2.      In dieser Zeit ist das Jugendland offen für Kinder ab der 1. Schulklasse.

 

2.        Regeln

2.1       Die auf dem Jugendland gültigen Regeln, sind von allen einzuhalten.

2.2       Der Konsum von Tabak, Alkohol und anderen sinnesverändernden Drogen wird nicht
          geduldet.

2.3       Unter Alkohol- oder anderen sinnesverändernden Drogen stehende Menschen ist der
          Zutritt auf der Jugendland untersagt.

2.5       Das Leitungsteam des Jugendlandes hat Hausrecht.

 

3.        Finanzierung

3.1.      KiM Kinder im Mittelpunkt stellt dem Jugendland-Betrieb die gesamte
          Infrastruktur zur Verfügung.

3.2.      KiM Kinder im Mittelpunkt stellt dem Jugendland-Betrieb jährlich einen
          Betriebsbeitrag zur Verfügung.

3.3.      Weitere Finanzmittel stammen aus Spenden und aus Einnahmen bei Aktionen und
          Veranstaltungen.

3.4.      Die Benutzenden des Jugendlandes beteiligen sich nach Möglichkeiten durch
          eigene Aktionen und Teilnehmerbeiträge bei Veranstaltungen an den Kosten.

Allschwil im Januar 2016

Jugendland
Betriebskonzept.pdf (83.18KB)
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